Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Generikapflicht: Originalpräparate werden mit 40% Selbstbehalt verrechnet. Wir stellen Rezepte standardmässig auf Generika aus.
Wenn Sie auf einem Originalpräparat bestehen, ist eine Konsultation erforderlich. Bitte sprechen Sie uns an — wir beraten Sie gerne.